Nach Frankreich hat jetzt auch England ein Gesetz zur Durchsetzung von Urheberrechten im Internet verabschiedet. Der „Digital Economy Act“ sieht unter anderem die Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads vor. Mit dem neuen Gesetz wird es in England jetzt möglich, in Zusammenarbeit mit den Providern Warnhinweise zu versenden. Damit haben die Betroffenen die Möglichkeit, ohne finanzielle oder juristische Folgen ihr illegales Handeln einzustellen. Sollte er nach 2 Warnungen weiterhin auffallen, kann er vom Internet ausgeschlossen werden. Außerdem stehen den Urheberrechtsinhabern weitere rechtliche Schritte zur Verfügung.
Verschiedene Gruppen kritisieren den Ausschluss vom Internet scharf, weil es dem Entzug von Wasser gleich käme, müssten doch Rechnungen oder E-Mail via Web erledigt werden.
Der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) fordert ähnliche Gesetze auch für Deutschland. „Frankreich und England übernehmen beim Schutz geistigen Eigentums im Internet eine Vorreiterrolle. Deutschland droht hier den Anschluss zu verlieren“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI. Die Musikindustrie habe seit der Jahrtausendwende, trotz stark gestiegener Musiknutzung, fast die Hälfte ihrer Umsätze und Arbeitsplätze verloren. In Deutschland gebe es, laut einer aktuellen Studie, rund 4,5 Millionen Personen, die sich illegal mit Musik und anderen Inhalten aus dem Internet versorgen. Auf einen legal erworbenen Musikdownload kämen rund sechs illegale.
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